Physiotherapie
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Rechtsverhältnis bzw. den Behandlungsvertrag zwischen dem Bewegungszentrum Hochdorf AG (nachfolgend «BZH») und der Patientin/dem Patienten (nachfolgend «der Patient»). Diese AGBs gelten zwischen BZH und dem Patienten in der bei Durchführung der Behandlung aktuell gültigen Form. Sie regeln die Geschäftsbeziehung der gebuchten Behandlung (nachfolgend «die Behandlung») ausschliesslich, soweit nichts anderes erwähnt oder vereinbart wurde. - Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten und speichern personenbezogene Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz. Die Datenschutzerklärungen des BZH’s können unter www.bewegungszentrum-Hochorf.ch/agb abgerufen werden. Durch Inanspruchnahme der Behandlungsleistung stimmt der Patient den Datenschutzerklärungen zu.
Die Patientenakten gehören dem Patienten und werden ihm auf Wunsch jederzeit ausgehändigt. Sie werden vom BZH aufbewahrt und den behandelnden Physiotherapeuten zur Verfügung gestellt, sowie für Fakturierung und Inkasso verwendet. Zum Zweck der Rechnungsstellung sowie der Patienten- und Terminverwaltung werden sämtliche dafür notwendige Daten dem Software-Hersteller (Cenplex) bekanntgeben. Zudem erlauben wir uns, medizinische Daten und Patientendaten, die im Zusammenhang mit der Behandlung stehen, mit den zuweisenden und behandelnden Ärzten sowie Vertrauensärzten der Kostenträger und mit schweizerischen Versicherungen aller Art zu administrativen Zwecken auszutauschen und zusätzliche Patientendaten einzuholen. - Annulationsbedingungen
Gebuchte Behandlungstermine sind grundsätzlich verbindlich und die vereinbarte Zeit wird für den Patienten reserviert. Verpasste oder zu spät abgesagte Termine erhöhen unseren administrativen Aufwand und dürfen nicht zu Lasten der Kranken- oder Unfallversicherung abgerechnet werden. Der Patient wird daher gebeten, im Verhinderungsfalle, die jeweilige Praxis frühzeitig, aber mindestens 24 Stunden im Voraus, darüber zu informieren. Das BZH behält sich vor, bei einer verspäteten oder gar keiner Terminabsage und Nichterscheinen dem Patienten folgende Behandlungskosten privat (ohne Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkassen) zu verrechnen:
- Physiotherapie: CHF 65.-
- Physiotherapie privat/Massage: entsprechender gebuchter Leistung
- Zahlungsregelung
Das BZH verrechnet ärztlich verordnete Leistungen nach dem System «Tiers Payant» und sendet die Rechnung direkt an die Krankenkasse. Diese bezahlt den kompletten Betrag und stellt dem Patienten eine allfällige Kostenbeteiligung in Rechnung. Alle Behandlungskosten, die von der Versicherung/Krankenkasse nicht gezahlt werden, übernimmt der Patient vollständig selbst. Es spielt dabei keine Rolle, aus welchem Grund die Versicherung/Krankenkasse die Begleichung der Rechnung verweigert. Bei Zahlungsverzug kann eine Mahngebühr von CHF 10.- und bei der letzten Mahnung von CHF 25.- erhoben werden. Nach zwei erfolglosen Mahnungen wird der Fall einer Inkassofirma übergeben, wobei je nach Aufwand zusätzliche Kosten entstehen. Die Kosten für die privat verrechneten Behandlungen (Physiotherapie privat und Massage) sind vor dem nächsten Termin vor Ort, oder, wenn kein Termin mehr geplant ist, grundsätzlich innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum durch den Patienten zu bezahlen. Die Zahlung vor Ort ist in bar, mit den gängigen Debit-/Kreditkarten, Postcard oder Twint möglich. - Rückforderungen
Es kann vorkommen, dass eine Versicherung/Krankenkasse, die bereits gegenüber dem BZH beglichene Behandlungskosten vom Patienten zurückfordert (Tiers Payant). Mit dem Einverständnis dieser AGBs bestätigt der Patient:
- Dass der Patient sämtliche Rückerstattungen an die Versicherung von der Rechnung des BZH übernimmt.
- Dass es dem BZH nicht gestattet ist, auf Rückforderungsbegehren von Versicherungen einzugehen.
- Dass das BZH Rückforderungsbegehren direkt an den Patienten weiterleitet und diesbezüglich nichts unternimmt.
- Dass der Patient das BZH in jedem Falle davon befreit, bereits erhaltene Beträge zurückerstatten zu müssen, auch wenn das BZH aus gesetzlichen Gründen zur Rückzahlung von Rechnungen gezwungen ist.
- Dass der Patient direkt für die Abwicklung der Rückforderung verantwortlich ist und alle damit verbundenen Aktivitäten wie Klärung, Abwicklung und Begleichung übernimmt.
Genannte Einverständnisse gelten für Zahlungen aus der Grundversicherung, Zusatzversicherung oder privat verrechnete Behandlungen, die allenfalls fälschlicherweise an die Krankenkasse verrechnet wurden. Auch bei Rückforderungen gilt, dass alle Behandlungskosten, die von einer Versicherung/Krankenkasse zurückgefordert werden, der Patient vollständig selbst übernimmt, unabhängig vom Grund der Rückforderung.
- Zahlungsverweigerung durch Kassen
Es kann vorkommen, dass Versicherungen/Krankenkassen die Zahlung der Behandlungskosten verweigert. Der Patient setzt sich dafür ein, sich bestmöglich gegen Zahlungsverweigerungen oder Rückforderungen zu schützen. Folgende Massnahmen helfen dabei:
- Bei Unsicherheit, ob die Therapie, Medizinische Trainingstherapie etc. bezahlt wird, holt der Patient beim Arzt eine Kostengutsprache der Krankenkasse ein.
- Der Patient kontrolliert sämtliche Rechnungen und weist das BZH auf Unstimmigkeiten hin.
- Behandlung
Die Behandlung des Patienten richtet sich nach den allgemein anerkannten und bekannten Standards und Regeln der modernen Physiotherapie und Med. Massage. Wie dies allgemein in der Natur der therapeutischen und medizinischen Behandlung liegt, kann ein bestimmter Behandlungserfolg nicht garantiert werden. - Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hochdorf, Schweiz. Anwendbares Recht ist ausschliesslich das Schweizerische Recht unter Ausschluss des Kollisionsrecht. - Schlussbestimmungen
Das BZH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die aktuell gültige Version ist auf unserer Website unter www.bewegungszentrum-hochdorf.ch/agb abrufbar. Die geänderte Version tritt mit Publikation auf der Website in Kraft.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gültig oder nicht durchsetzbar sein, ist die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen davon nicht betroffen. Anstelle der ungültigen Punkte soll, sofern vorhanden, die gesetzliche Regelung treten.
Fitness
- Leistungsumfang
Das Mitglied ist berechtigt im BZH die Einrichtungen und Leistungen während der gewählten Vertragsdauer zu nutzen. Änderungen der Öffnungszeiten sowie Anpassungen des Leistungsangebotes bleiben vorbehalten. - Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird nicht automatisch verlängert. Der Mitgliedschaftsausweis ist bei jedem Eintritt unaufgefordert vorzuweisen. Bei Verlust der Mitgliederkarte werden CHF 20.- für eine Ersatzkarte berechnet. - Kündigung
Das BZH behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos zu kündigen. - Nichtbenützung der Anlagen/Leistungen
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des BZH berechtigt zu keiner Reduktion oder Rückforderung der geleisteten Zahlungen. - Übertragbarkeit
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit einer Übertragung der Mitgliedschaft an eine andere Person (z.B. Familienmitglieder 1. Grades wie Ehepartner oder Kinder). Es besteht allerdings keine Möglichkeit der Rückerstattung. - Betriebsunterbrechungen
Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn das BZH unverschuldet (höhere Gewalt etc.) die Leistungen nicht erbringen kann. - Haftungsausschluss
Die Benützung der Geräte und der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden, die das Mitglied im Zusammenhang mit der Benützung der Anlage des BZH erleidet, kann weder das BZH noch dessen Personal haftbar gemacht werden. - Laufzeit
Die Laufzeit bei einem Jahresabo beträgt automatisch 13 Monate. Bei 6 Monaten 6 ½ Monaten. Ferien und Abwesenheiten werden so automatisch abgedeckt.
9. Time-Stop
Ein Anrecht auf Time-Stop besteht auch:
a. Bei ärztlich bescheinigter Trainingsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall von mehr als einer Woche.
b. Bei medizinischer Indikation während der Schwangerschaft.
c. Bei Militär, Zivil- oder Zivilschutzdienst von mehr als vier Wochen Dauer.
d. Bei bescheinigtem Ausbildungsaufenthalt im Ausland - Kursorganisation
Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann das BZH einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. Bei den angebotenen Fitnesskursen ist die Anzahl der Plätze limitiert und die Platzvergabe erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung. Das BZH behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Kursplanänderungen vorzunehmen. Bei Änderungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. - Hausordnung
Der Benutzer hat sich an die Hausordnung (Spielregeln) zu halten und den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Rückforderungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen. - Adressänderung
Änderungen der Anschrift meldet das Mitglied umgehend dem BZH. - Gerichtstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die während der Dauer der Mitgliedschaft hervorgehen, ist Hochdorf.
Bewegungszentrum Hochdorf AG, März 2026